assets Magazin: Florian Wimmer, Blockpit
Florian Wimmer: Sein Start-up Blockpit begeistert internationale Investoren

Kryptische Steuern

Sommer 2017: Im Finanzministerium reibt man sich die Augen. Seit Jahresbeginn hat sich der Wert der Kryptowährung Bitcoin mehr als verdoppelt. Und das war erst der Auftakt – bis zum Jahreshoch am 8. Dezember steigt der Bitcoin-Kurs auf mehr als 14.000 Euro, das ist 14-mal höher als im Jänner.

Bis zu 55 Prozent Steuern

Im Juni 2017 verfasst das Ministerium eine Stellungnahme, wie Bitcoin und Co steuerlich zu behandeln sind. Gewinne, die aus dem Handel mit der Kryptowährung anfallen, sind demnach nach dem Einkommensteuergesetz zu versteuern. Sprich, der steuerpflichtige Bitcoin-Trader müsste – je nach Steuerklasse – bis zu 55 Prozent seiner Gewinne als Steuern abliefern, sofern der Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres getätigt wurden. Um den tatsächlichen Gewinn aus den Trades zu ermitteln, müsste zudem jede Transaktion genauestens dokumentiert werden. Kein leichtes Unterfangen, vor allem für „Heavy Trader“. Aber auch für kleinere Privatanleger, die ab und an Bruchteile von Bitcoins verkaufen, um Gewinne mitzunehmen, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand.

Just in diesem Jahr erhält Florian Wimmer, kurz zuvor noch bei KPMG beschäftigt, einen Anruf. Ob er sich denn auskenne mit der Versteuerung von Bitcoins, da er ja ein Experte für Blockchain und Bitcoin sei. Dem Anruf folgt ein erstes Meeting und aus diesem entsteht die Idee zum Unternehmen Blockpit. Florian Wimmer: „Bei diesem Auftakttreffen ist mir erst so richtig klar geworden, dass man Gewinne aus Bitcoin-Geschäften natürlich versteuern muss.“ In den Folgemonaten widmet sich Wimmer mit seiner Mannschaft der Entwicklung einer Software, die Steuerpflichtigen dabei helfen soll, ihre Einkünfte gesetzeskonform zu ermitteln und gleichzeitig eventuelle Trades steueroptimiert umzusetzen. Nach drei Monaten ist der erste Pilot fertig und wird der Community vorerst kostenfrei zur Verfügung gestellt. Florian Wimmer: „Am Anfang haben wir uns noch nicht getraut, das Ganze kostenpflichtig anzubieten, weil es ja auch darum ging, Erfahrungen zu sammeln.“ Erfahrungen, die in die permanente Weiterentwicklung der App fließen. „Im Zusammenhang mit Kryptowährungen gibt es ja jede Menge steuerliche Fragen, die abzuklären sind“, erläutert Wimmer. So stellt etwa das Mining, das den Minern kostenfreie Bitcoins beschert, nach den österreichischen Steuerregeln eine gewerbliche Tätigkeit dar. Dazu kommen Fragen, wie etwa Krypto-Airdrops (bestehende Inhaber einer bestimmten Kryptowährung, wie z. B. Bitcoin, erhalten kostenlose Token als Belohnung) steuerlich zu behandeln sind. All diese Themen muss die Software, die über Schnittstellen mit Kryptobörsen bzw. den Wallets verbunden ist, abbilden. Dem nicht genug, gilt es natürlich auch, die gesetzlichen Regelungen in den unterschiedlichen Ländern zu beachten, erklärt Blockpit-CEO Florian Wimmer. Grundsätzlich kann die Software in allen Ländern der Welt verwendet werden, um Transaktionsdetails für die Steuererklärung aufzubereiten. In aktuell sechs Ländern nutzt das Tool ein „wirtschaftsgeprüftes“ Steuerframework und erfüllt somit vollautomatisiert alle steuerlichen Regelungen und liefert länderspezifische Berichte.

Blockpit zieht Investoren an

Was die Kunden betrifft, stammen derzeit noch 80 bis 90 Prozent aus dem privaten Bereich, „doch seit 2021 steigt die Anzahl der Firmenkunden deutlich an“, meint Florian Wimmer. Steuerberater, Finanzdienstleister, aber auch Unternehmen, die einen Teil ihrer liquiden Mittel in Bitcoin anlegen, zählen zu den Kunden. Seit 2019 ist die Software im Advanced- und Professional-Modell kostenpflichtig. Das Geschäftsmodell scheint attraktiv: Im Sommer sammelt Blockpit zehn Millionen Dollar von „international renommierten Investoren aus den Bereichen Fintech und Blockchain“ ein, so Wimmer.

„Im Grunde hat man mit dem Software-Tool alle Dokumente in der Hand, um seine Einkünfte aus Bitcoin-Transaktionen korrekt zu versteuern“, meint Wimmer. Dies ist auch dringend zu empfehlen: Die DAC-8-Richtlinie der EU nimmt Kryptobörsen in die Pflicht, Nutzer- und Transaktionsdaten sowie realisierte Gewinne vollautomatisch an die Finanzbehörden zu melden.