In Unternehmensfamilien genießt Dr. Maximilian Eiselsberg den Ruf einer Legende. Unter anderem deshalb, weil er das österreichische Privatstiftungsgesetz aus 1993 maßgeblich mit vorbereitet hat. Er hält es für „verfehlt und ungerecht“, aus Einzelfällen Rückschlüsse gegen die Institution Stiftung zu ziehen. „Die Stiftung ist ein Instrument – man kann es richtig oder falsch einsetzen“, sagt Maximilian Eiselsberg. In Anspielung auf René Benkos insolvente Laura-Stiftung könnte man den Vergleich ziehen, dass „auch ein Rolls-Royce in den Graben gefahren werden kann“.
Kein Steuersparmodell
In puncto Privatstiftungen herrsche oft Unwissen: „Der Stifter gibt sein Vermögen ab. Er entäußert sich. Er ist danach nicht mehr Eigentümer.“ Das müsse ihm klar sein. Was bleibt, ist „ein Monument zu Lebzeiten“, das bestimmten Regeln zu entsprechen und dem vom Stifter vorgegebenen Zweck zu dienen hat. Natürlich könne da auch „Sand ins Getriebe kommen“ und sich der Stifter – oder später dessen Erben – fragen, ob alles nach Vorstellung abläuft. Falls nicht, ist Streit mit den Stiftungsverwaltern unausweichlich.
Eine Stiftung aus rein steuerlichen Motiven zu gründen, hält Eiselsberg für falsch. Das in vielen Fällen ursprüngliche Motiv – die Erbschaftssteuer, welche damals bis zu 15 (und unter Fremden bis zu 60) Prozent vom Erbe abschöpfte – ist 2007 weggefallen. Was bleibt, ist die potenziell stabilisierende Funktion von Privatstiftungen für Familienunternehmen: Anteile werden nicht einfach verteilt, große Vermögen bleiben erhalten. „Mehrere börsennotierte Unternehmen haben Stiftungen im Hintergrund – und diese funktionieren.“ Weniger gut funktioniere die aktuelle Steuerpolitik: Die Zwischensteuer stieg Anfang 2026 von 23 auf 27,5 Prozent, die Stiftungseingangssteuer von 2,5 auf 3,5 Prozent. „Ich halte es für kontraproduktiv, wenn man Stiftungen zwar haben will und gleichzeitig die Eingangssteuer erhöht. Das erschließt sich mir von der Systematik her nicht.“
Österreich bleibt erste Adresse
Trotz alledem sieht er Österreich als Stiftungsstandort in einem guten Licht. Auch gegenüber anderen Ländern – und auch, wenn es Reformbedarf gebe. So würde er sich „mehr Flexibilität beim Dreiervorstand und klarere Kompetenzen für den Familienbeirat“ wünschen. Zentral wären – siehe oben – bessere Konfliktlösungsinstrumente: „Wenn in einer Stiftung gestritten wird, geht es letztlich um einen Familienstreit“, sagt Eiselsberg. „Die Stiftung ist das Medium des Konflikts.“ Das Gesetz kenne in so einem Fall nur eine Lösung: Es kann für oder gegen die Abberufung des Vorstands entscheiden. „Wenn es den Vorstand abberuft, steht die Stiftung führungslos da.“ Die Mediation wäre eine gute Zwischenlösung.
Transparenz und Haftung
Auch eine „Business Judgement Rule“ wäre nötig. Wer eine Ermessensentscheidung auf fundierter Grundlage trifft, kann dafür nicht haftbar gemacht werden – „auch wenn die Entscheidung im Nachhinein wirtschaftlich falsch war“. Schlussendlich sollte es mehr Transparenz beim Stiftungsprüfer geben. Der wird derzeit vom Gericht bestellt, das jedoch die Bücher und den Jahresabschluss nicht kennt. Prüfer sollten zudem im Firmenbuch aufscheinen. Zentrale Bedeutung für den Stiftungsfrieden habe die Möglichkeit zur Stiftungsspaltung: „Das ist zweckmäßig, wenn es mehrere Familienstämme gibt, die eigene Wege gehen wollen. Dabei bleibt der ursprüngliche Stifterwille immer erhalten – aus einer Meier-Stiftung kann man keine Müller-Stiftung machen. Aber wenn es den Familienstamm Meier I und Meier II gibt, kann jede der Stiftungen einen eigenen Weg gehen.“




