assets Magazin: Daniel Horak, CONDA
Daniel Horak, Crowdinvesting-Plattform CONDA
Foto © CONDA

EU-Verordnung: Grenzenlose digitale Finanzierungen möglich

Amerikanische Verhältnisse sind selten so erwünscht wie in der Unternehmensfinanzierung. Europa hinkt in dieser Hinsicht gewaltig hinterher. Für Start-ups und mittelständische Unternehmen gestaltet sich der Zugang zu schnell verfügbarem Kapital schwer. Werden klassische Kredite genehmigt, bieten diese häufig keine ausreichenden Mittel für Gründungs- oder Expansions-Bestreben. Alternative Finanzierungen stoßen hingegen schnell an buchstäbliche Grenzen.

„Das ändert sich nun mit der neuen EU-Verordnung ECSP. Sie schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für länderübergreifende digitale Finanzierungen. Über eine österreichische Crowdinvesting-Plattform könnte damit beispielsweise ein französischer Anleger auch in ein heimisches oder deutsches Unternehmen investieren. Bisher war es mit enormem Aufwand und langen Wartezeiten verbunden, auf digitalem Weg über Landesgrenzen hinweg Kapital aufzustellen. Die ECSP verändert nun alles. Kein Stein bleibt auf dem anderen“, so Daniel Horak von Conda.

Neue Möglichkeiten, stärkere Regulierung

Durch die neue EU-Verordnung erstrecken sich Crowdfinanzierungen künftig über den gesamten Europäischen Markt. Darüber hinaus schafft die ECSP auch neue Instrumente für digitale Investments (etwa Wertpapier-Emissionen), erhöht die Schwellenwerte für Finanzierungen auf fünf Millionen Euro pro Projekt und standardisiert den Anlegerschutz innerhalb der gesamten EU. Das alles geht mit einer erhöhten Regulierung einher, die auf der Vergabe von Lizenzen fußt.

„Das Lizenzverfahren ist teuer, die nötigen Vorgaben zu erfüllen ebenfalls. Wir sprechen hier von einem hohen zweistelligen, wenn nicht sogar dreistelligen Euro-Betrag. Von den rund 650 Crowdplattformen, die es derzeit in Europa gibt, werden dadurch vermutlich weniger als 10 Prozent übrigbleiben“, erklärt Daniel Horak. „Diese Marktbereinigung trägt einerseits dazu bei, ein professionelles Investment-System für Start-ups und KMUs zu etablieren und die europäische Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich enorm zu steigern. Andererseits gibt sie CONDA die Möglichkeit, sich als Key Player auf dem neuen, EU-weiten Markt für digitale Finanzierungen zu positionieren.“

Eigene Lizenz und Platform-as-a-Service

Bisher war CONDA in Österreich, Deutschland, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Polen und Liechtenstein aktiv. Dank ihrer Expertise in cross-border Finanzierungen und eines Track Records von über 200 erfolgreich finanzierten Projekten mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro sieht Horak die Plattform bestens auf die europäische Expansion vorbereitet. „Unser Ziel ist es aber auch, all jenen Playern im Alternativfinanzierungsmarkt – also regionalen und sehr spezialisierten Crowdplattformen – die selbst keine ECSP-Lizenz erwerben möchten oder können, eine Lösung anzubieten, um weiter am Markt bestehen und auf europäischer Ebene wachsen zu können. Wir möchten ihnen ein ‚rundumsorglos‘-Paket zur Verfügung stellen – unter dem Dach der CONDA-Lizenz können sie damit Produkte am lokalen und internationalen Markt anbieten. Schon jetzt liegen uns zahlreiche Leads und Kooperations-Anfragen vor, sowohl von Crowdplattformen, als auch von Unternehmen.“

Die ECSP ist seit 10. November in Kraft, einen konkreten Fahrplan für Umsetzungsgesetze haben bislang nur die wenigsten EU-Mitgliedsstaaten  vorgelegt. „Die Zeichen stehen gut, dass Österreich hier zu den Ersten gehören wird“, so Horak. „Damit könnte Conda auch EU-weit eine Vorreiterrolle einnehmen.“